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Ab dem 1. Juli ist es Supermärkten nicht mehr gestattet, Zigaretten und Drehtabak offen auszustellen.
Ab dem 1. Juli ist es Supermärkten nicht mehr gestattet, Zigaretten und Drehtabak offen auszustellen.
Das sogenannte Verkaufsverbot für Lebensmittel sollte ursprünglich am 1. Januar in Kraft treten. Das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport gewährte den Supermärkten jedoch eine Fristverlängerung bis zum 1. Juli, da sie mehr Zeit benötigten. Die meisten großen Supermarktketten haben die erforderlichen Anpassungen zur Einhaltung des Verbots, das am 1. Juli in Kraft tritt, inzwischen abgeschlossen.
Das Verbot, Tabakwaren in Supermärkten auszustellen, ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Eindämmung des Rauchens. Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA) wird das Verbot ab dem 1. Juli durchsetzen. Die Strafe für Verstöße liegt zwischen 450 und 4.500 Euro.
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